Freifunk Wuppertal
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Freifunk Wuppertal Datenaustausch- und Kommunikationsvereinbarung

Entwurfsfassung 2015-07-02

Präambel

Freifunk in Wuppertal bietet eine freie, offene und unzensierte Kommunikationsinfrastruktur für alle. Es soll den freien Austausch von Informationen fördern, neue Wege der Kommunikation ermöglichen sowie als Basis für die freie Entfaltung von Kultur, Kunst und Wissen dienen.

In einem dezentralen Kommunikationsnetzwerk, welches von vielen Aufgebaut, Gepflegt und für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird, bedarf es einiger Regeln damit dieses Netzwerk reibungslos funktioniert. Das PPA ist die Grundlage dieses Dokuments.

Freifunk Wuppertal implementiert zum Schutz der Knotenaufsteller den Zugang zum Backbone des Freifunk Rheinland e. V.. Außerdem soll für Nutzer, die keine Ahnung von der Technologie dahinter haben, die Nutzung des Freifunks und der Zugang zum Internet so einfach und unkompliziert wie Möglich sein. Daraus ergeben sich weitere Regeln, die über das PPA hinausgehen.

Begriffserklärungen

Eigentümer
Eine (natürliche oder juristische) Person, die über das Recht verfügt, eigene und/oder ausgeliehene Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk unentgeltlich bereitzustellen und somit zu spenden.
Knotenaufsteller
Eine Person, die einen eigenen oder ausgeliehenen Freifunkknoten zwecks Aufbau des Freifunks aufstellt.
Freifunkknoten
Ein mit Freifunk-Firmware bespielter WLAN-Router.
Firmware
Das Betriebssystem des Freifunkknotens. Es enthält die erforderliche Software und Einstellungen, um den Datenaustausch zwischen Freifunkknoten untereinander und den Nutzern zu ermöglichen.
Transit
Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
Freier Transit
Für den Transit werden vom Eigentümer weder Gebühren erhoben, noch die Daten verändert.
Freies Netzwerk
Die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit von Eigentümern dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird.
Der Dienst
Hier auch synonym für Betrieb und Service. Besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten.
Zusätzliche Dienste
(im Sinne dieser Vereinbarung) alles war über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.
Funkzelle/Freifunkzelle
Knotenaufsteller und Nutzer des Freifunks. Synonym für eine Freifunkgemeinschaft.
Freifunkgemeinschaft
Knotenaufsteller und Nutzer des Freifunks.
Freifunktreffen
Das physische oder virtuelle Treffen der Funkzelle zum Austausch von Informationen, die den Freifunk betreffen.

Vereinbarung

1. Freier Transit

  1. Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten
  2. Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.

2. Offene Kommunikation

  1. Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind. Dies ist bei Nutzung von Freifunkknoten mit der Wuppertaler Freifunk-Firmware oder den Betrieb von Netzwerkinfrastruktur mit den für Freifunk Wuppertal vereinbarten Einstellungen nicht notwendig.
  2. Diese Information muss unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.
  3. Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse oder ein Pseudonym (bei regelmäßiger Teilnahme an Freifunktreffen oder direkter Kommunikation mit anderen Knotenaufstellern) bekanntgeben.

3. Keine Garantie – Haftungsausschluss

  1. Es wird keinerlei garantierter Dienst vereinbart. Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit und/oder Qualität des Dienstes.
  2. Der Dienst wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
  3. Der Dienst kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.

4. Nutzungsbestimmungen

  1. Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie zu formulieren.
  2. Diese kann Informationen über zusätzlich angebotene Dienste enthalten die über grundsätzlich angebotenen hinausgehen.
  3. Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 5 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 6).

5. Nutzungsbestimmungen für Freifunk Wuppertal

  1. Die Knotenaufsteller und Nutzer werden ermutigt sich über die Funktionsweise ihres freien Netzwerks zu informieren.
  2. Die Nutzer werden gebeten eine Spende an den Freifunk Rheinland e. V. zu Richten, um einen Teil der durch die Freifunk-Infrastruktur verursachten Kosten zu decken.
  3. Es gelten die Regeln für die Nutzung des Freifunk Rheinland Backbones.
  4. Knotenaufsteller sind verpflichtet die Funktionsfähigkeit ihres Freifunkknotens zu überprüfen und mögliche, davon ausgehende Störungen für das freie Netzwerk oder seine Nutzer zu beseitigen. Die Freifunkgemeinschaft kann dafür Hilfe bereit stellen. Die Knotenaufsteller sind verpflichtet bei Benachrichtigung (siehe Punkt 2.3.) über eine von ihren Knoten ausgehenden Störung entsprechend zu Handeln.
  5. Die Nutzer sind Verpflichtet die Software der an das freie Netz angeschlossenen Geräte auf dem neuesten Stand zu halten, um die davon ausgehenden Störungen für das freie Netzwerk und andere Nutzer zu minimieren sowie um ihre Sicherheit und um ihre Daten zu schützen.
  6. Der Knotenaufsteller hat das Recht bei einem langsamen Internetanschluss den Tunnel zum Freifunk Rheinland Backbone zu drosseln, um das Funktionieren seines Internetanschlusses für ihn persönlich zu gewährleisten. Vor einer zu starken Drosselung sollte abgesehen werden und in so einem Fall ganz auf den Tunnel verzichtet werden, wenn das Internet mit einer höheren Bandbreite über einen anderen Knoten erreicht werden kann.
  7. Der eigenmächtige Betrieb von zusätzlichen Diensten ohne die Absprache und ohne die Erlaubnis mit der Freifunkgemeinschaft, die
    • eine IP-Adressvergabe,
    • die Vergabe eines Internet-Gateways,
    • die Vergabe eines DNS-Servers,
    veranlassen, regeln, oder anbieten, ist verboten.
  8. Es ist verboten
    • für das Freie Netz oder seine Nutzer und ihre Endgeräte schädliche oder
    • das Freie Netz seine Nutzer und ihre Endgeräte beeinträchtigende oder
    • das Freie Netz verändernde
    Pakete auszusenden.
  9. Es ist verboten die Identität eines Nutzers anzunehmen.
  10. Es ist verboten die Daten eines Nutzers einzusehen oder aufzuzeichnen (siehe Artikel 10 GG).

6. Lokale (individuelle) Zusätze

  • Hier können vom Eigentümer selbst Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung vorgenommen werden, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 5 dieser Vereinbarung widersprechen.

Treffen

Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 21-22 Uhr im /dev/tal Mumble unter mumble://mumble.devtal.de.

Weitere Informationen

Kontakt

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