Freifunk Wuppertal Datenaustausch- und Kommunikationsvereinbarung
Entwurfsfassung 2015-07-02
Präambel
Freifunk in Wuppertal bietet eine freie, offene und unzensierte
Kommunikationsinfrastruktur für alle. Es soll den freien Austausch von
Informationen fördern, neue Wege der Kommunikation ermöglichen sowie als
Basis für die freie Entfaltung von Kultur, Kunst und Wissen dienen.
In einem dezentralen Kommunikationsnetzwerk, welches von vielen Aufgebaut,
Gepflegt und für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird, bedarf es
einiger Regeln damit dieses Netzwerk reibungslos funktioniert.
Das PPA ist die Grundlage dieses Dokuments.
Freifunk Wuppertal implementiert zum Schutz der Knotenaufsteller den Zugang
zum Backbone des Freifunk Rheinland e. V.. Außerdem soll für Nutzer,
die keine Ahnung von der Technologie dahinter haben,
die Nutzung des Freifunks und der Zugang zum Internet so einfach und
unkompliziert wie Möglich sein.
Daraus ergeben sich weitere Regeln, die über das PPA hinausgehen.
Begriffserklärungen
- Eigentümer
-
Eine (natürliche oder juristische) Person, die über das Recht verfügt, eigene
und/oder ausgeliehene Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer
Funktionalität für das freie Netzwerk unentgeltlich bereitzustellen und somit
zu spenden.
- Knotenaufsteller
-
Eine Person, die einen eigenen oder ausgeliehenen
Freifunkknoten zwecks Aufbau des Freifunks aufstellt.
- Freifunkknoten
-
Ein mit Freifunk-Firmware bespielter WLAN-Router.
- Firmware
-
Das Betriebssystem des Freifunkknotens. Es enthält die erforderliche
Software und Einstellungen, um den Datenaustausch zwischen Freifunkknoten
untereinander und den Nutzern zu ermöglichen.
- Transit
-
Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein,
heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
- Freier Transit
-
Für den Transit werden vom Eigentümer weder Gebühren erhoben,
noch die Daten verändert.
- Freies Netzwerk
-
Die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software,
dessen Anteil für den freien Transit von Eigentümern dieser Ressourcen zu
Verfügung gestellt wird.
- Der Dienst
-
Hier auch synonym für Betrieb und Service. Besteht aus freiem Transit und
zusätzlichen Diensten.
- Zusätzliche Dienste
-
(im Sinne dieser Vereinbarung) alles war über freien Transit hinaus geht.
Zum Beispiel die Bereitstellung
eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.
- Funkzelle/Freifunkzelle
-
Knotenaufsteller und Nutzer des Freifunks.
Synonym für eine Freifunkgemeinschaft.
- Freifunkgemeinschaft
-
Knotenaufsteller und Nutzer des Freifunks.
- Freifunktreffen
-
Das physische oder virtuelle Treffen der Funkzelle zum Austausch von
Informationen, die den Freifunk betreffen.
Vereinbarung
1. Freier Transit
-
Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur
anzubieten
-
Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur
passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.
2. Offene Kommunikation
-
Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die
Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind.
Dies ist bei Nutzung von Freifunkknoten mit der Wuppertaler Freifunk-Firmware
oder den Betrieb von Netzwerkinfrastruktur mit den
für Freifunk Wuppertal vereinbarten Einstellungen
nicht notwendig.
-
Diese Information muss unter einer
freien Lizenz
veröffentlicht werden.
-
Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens
eine E-Mail-Adresse oder ein Pseudonym
(bei regelmäßiger Teilnahme an Freifunktreffen oder direkter
Kommunikation mit anderen Knotenaufstellern)
bekanntgeben.
3. Keine Garantie – Haftungsausschluss
-
Es wird keinerlei garantierter Dienst vereinbart.
Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit und/oder Qualität des Dienstes.
-
Der Dienst wird ohne Gewähr bereitgestellt,
ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
-
Der Dienst kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung
beschränkt oder eingestellt werden.
4. Nutzungsbestimmungen
-
Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie
zu formulieren.
-
Diese kann Informationen über zusätzlich angebotene Dienste enthalten
die über grundsätzlich angebotenen hinausgehen.
-
Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren,
so lange diese nicht den Punkten 1 bis 5 dieser Vereinbarung widersprechen
(siehe Punkt 6).
5. Nutzungsbestimmungen für Freifunk Wuppertal
-
Die Knotenaufsteller und Nutzer werden ermutigt sich über die Funktionsweise
ihres freien Netzwerks zu informieren.
-
Die Nutzer werden gebeten eine
Spende
an den Freifunk Rheinland e. V. zu Richten, um einen Teil der durch die
Freifunk-Infrastruktur verursachten Kosten zu decken.
-
Es gelten die Regeln für die Nutzung des Freifunk Rheinland Backbones.
-
Knotenaufsteller sind verpflichtet die Funktionsfähigkeit ihres Freifunkknotens
zu überprüfen und mögliche, davon ausgehende Störungen für das freie Netzwerk
oder seine Nutzer zu beseitigen. Die Freifunkgemeinschaft kann dafür Hilfe
bereit stellen. Die Knotenaufsteller sind verpflichtet bei Benachrichtigung
(siehe Punkt 2.3.) über eine von ihren Knoten ausgehenden Störung
entsprechend zu Handeln.
-
Die Nutzer sind Verpflichtet die Software der an das freie Netz angeschlossenen
Geräte auf dem neuesten Stand zu halten, um die davon ausgehenden Störungen für
das freie Netzwerk und andere Nutzer zu minimieren sowie um ihre Sicherheit
und um ihre Daten zu schützen.
-
Der Knotenaufsteller hat das Recht bei einem langsamen Internetanschluss
den Tunnel zum Freifunk Rheinland Backbone zu drosseln, um das Funktionieren
seines Internetanschlusses für ihn persönlich zu gewährleisten. Vor einer zu
starken Drosselung sollte abgesehen werden und in so einem Fall ganz auf den
Tunnel verzichtet werden, wenn das Internet mit einer höheren Bandbreite über
einen anderen Knoten erreicht werden kann.
-
Der eigenmächtige Betrieb von zusätzlichen Diensten
ohne die Absprache und ohne die Erlaubnis mit der Freifunkgemeinschaft, die
-
eine IP-Adressvergabe,
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die Vergabe eines Internet-Gateways,
-
die Vergabe eines DNS-Servers,
veranlassen, regeln, oder anbieten, ist verboten.
-
Es ist verboten
-
für das Freie Netz oder seine Nutzer und ihre Endgeräte schädliche oder
-
das Freie Netz seine Nutzer und ihre Endgeräte beeinträchtigende oder
-
das Freie Netz verändernde
Pakete auszusenden.
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Es ist verboten die Identität eines Nutzers anzunehmen.
-
Es ist verboten die Daten eines Nutzers einzusehen oder aufzuzeichnen (siehe
Artikel 10 GG).
6. Lokale (individuelle) Zusätze
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Hier können vom Eigentümer selbst Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung
vorgenommen werden, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 5 dieser
Vereinbarung widersprechen.
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